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	<title>Kriegsdienstverweigerung-Tipps</title>
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	<description>Jetzt erfolgreich ausmustern - Kein Wehrdienst! Kein Zivildienst!</description>
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		<title>Ausmusterung</title>
		<link>http://www.kriegsdienstverweigerung-tipps.de/2009/12/22/hallo-welt/</link>
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		<pubDate>Tue, 22 Dec 2009 03:32:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Ausmusterung]]></category>

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		<description><![CDATA[Kriegsdienstverweigerung – einfach und problemlos. Lassen Sie sich erfolgreich ausmustern!
Kein Wehrdienst! Kein Zivildienst!
F&#252;r nur 39,90 Eur erhalten Sie die Infobrosch&#252;re:
„Informationen zur Ausmusterung – wie werde ich erfolgreich ausgemustert“
bestellung@kriegsdienstverweigerung-tipps.de 
Eine Ausmusterung bedeutet f&#252;r Sie:
- Kein Kriegsdienst (Wehrpflicht) oder  Zivildienst!
- Keine verschenkte Zeit in Ihrem Berufsleben!
- Keine finanzielle Einschr&#228;nkungen!
- Kein Kasernenalltag weit ab vom Schuss
Die Kriegsdienstverweigerung oder Ausmusterung erfolgt dann, wenn der Wehrpflichtige nach der Musterung als untauglich eingestuft wird.
In unserer Brosch&#252;re erfahren Sie wie Sie sich erfolgreich ausmustern k&#246;nnen und so der Wehrpflicht und dem Zivildienst erfolgreich entkommen:
- kein Wehrdienst
- kein Zivildienst
- ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Kriegsdienstverweigerung – einfach und problemlos. Lassen Sie sich erfolgreich ausmustern!</p>
<p><strong>Kein Wehrdienst! Kein Zivildienst!</strong></p>
<p>F&uuml;r nur <strong>39,90 Eur</strong> erhalten Sie die Infobrosch&uuml;re:</p>
<p><strong>„Informationen zur Ausmusterung – wie werde ich erfolgreich ausgemustert“</strong><strong></strong></p>
<p><strong></strong><a href="mailto:bestellung@kriegsdienstverweigerung-tipps.de">bestellung@kriegsdienstverweigerung-tipps.de</a><strong> </strong></p>
<p>Eine Ausmusterung bedeutet f&uuml;r Sie:</p>
<p>- Kein <strong>Kriegsdienst</strong> (Wehrpflicht)<strong> </strong>oder  <strong>Zivildienst</strong>!<br />
- Keine verschenkte Zeit in Ihrem Berufsleben!<br />
- Keine finanzielle Einschr&auml;nkungen!<br />
- Kein Kasernenalltag weit ab vom Schuss</p>
<p>Die <strong>Kriegsdienstverweigerung</strong> oder <strong>Ausmusterung</strong> erfolgt dann, wenn der Wehrpflichtige nach der Musterung als untauglich eingestuft wird.</p>
<p>In unserer Brosch&uuml;re erfahren Sie wie Sie sich erfolgreich ausmustern k&ouml;nnen und so der Wehrpflicht und dem Zivildienst erfolgreich entkommen:</p>
<p>- <strong>kein Wehrdienst</strong><br />
- <strong>kein Zivildienst</strong><br />
- <strong>Ausmusterung</strong> vor der Erfassung, nach der Erfassung<br />
- vor der <strong>Musterung</strong>, nach der <strong>Musterung</strong><br />
- <strong>Ausmusterung</strong> auch wenn Sie schon die <strong>Einberufung</strong> hatten<br />
oder wenn  der <strong>Wehrdienst bereits begonnen</strong> hat<br />
- <strong>Ausmusterung</strong> <strong>w&auml;hrend</strong> des <strong>Zivildienst<br />
-  Ausmusterung auch wenn Sie sich schon als Zeitsoldat verpflichtet haben</strong><strong></strong></p>
<p><strong>Erfolgschance: 99,9 %</strong><strong></strong></p>
<p><strong></strong><strong>100 % Zufriedenheitsgarantie!</strong></p>
<p><a href="mailto:bestellung@kriegsdienstverweigerung-tipps.de">bestellung@kriegsdienstverweigerung-tipps.de</a><strong> </strong></p>
<p>Wehrdienst oder Zivildienst sind f&uuml;r die meisten jungen M&auml;nner einfach nur ein gro&szlig;er Nachteil. Dieser  bedeutet oftmals einen finanziellen Verlust, die Verschiebung des Studiums, ein sog. &#8220;verschenktes Jahr&#8221; etc.</p>
<p>Damit es Ihnen nicht auch so ergeht, m&ouml;chten wir Ihnen mit unserer kosteng&uuml;nstigen Brosch&uuml;re<strong> „Informationen zur Ausmusterung – wie werde ich erfolgreich ausgemustert“ </strong>Ratschl&auml;ge und Informationen geben, damit auch Sie sich <strong>erfolgreich</strong> ausmustern k&ouml;nnen und dem Kriegsdienst sowie dem Zivildienst erfolgreich den R&uuml;cken kehren k&ouml;nnen.</p>
<p>Auf unserer Seite <a href="mailto:bestellung@kriegsdienstverweigerung-tipps.de">bestellung@kriegsdienstverweigerung-tipps.de</a><strong> </strong>bieten wir Ihnen zus&auml;tzlich wichtige Informationen zur <strong>Ausmusterung, Musterung, Tauglichkeit, Wehrdienst, Zivildienst, Wehrpflicht, Einberufung</strong>, uvm.</p>
<p><strong>WICHTIGE INFORMATION:</strong><br />
Um sich <strong>erfolgreich ausmustern</strong> zu lassen ist es wichtig, bestimmte Regeln zu befolgen. Dabei kann es sich unter Umst&auml;nden als nachteilig herausstellen, wenn bei der <strong>Musterung</strong> Krankheiten vorget&auml;uscht wurden; Versicherungen und &ouml;ffentliche Arbeitgeber  k&ouml;nnen diese Akten sp&auml;ter  schlie&szlig;lich einsehen.</p>
<p>Sich einfach einen Herzfehler bescheinigen zu lassen, Knie- oder R&uuml;ckenbeschwerden vorzut&auml;uschen, falsche Allergien u.&auml;. anzugeben, kann sich nicht nur negativ auf die sp&auml;tere Karriere auswirken, sondern auch den Abschluss von Lebens-, Pflege-, Renten- oder Berufsunf&auml;higkeitsversicherungen erschweren bzw. mit Zusatzkosten verbunden sein.</p>
<p><strong>Fall:</strong> Ein Lackierer schmei&szlig;t den Job, um von seiner Berufsunf&auml;higkeitszusatzversicherung 24.000 Euro Jahresrente zu beziehen.<br />
Beim Ausf&uuml;llen der Versicherungsfragen hat er aber alle Vorerkrankungen mit „nein“ angekreuzt.<br />
Bei der Musterung 9 Jahre zuvor allerdings „erhebliche Knieprobleme“ und „massive Atemwegsprobleme“ angegeben um nicht Wehrdienst leisten zu m&uuml;ssen.</p>
<p><strong>Folge</strong>: Verdienstausfall – die Versicherung ist nicht verpflichtet zu bezahlen! Diesen Fall gab es tats&auml;chlich. Die Ausmusterung hat sich sicherlich nicht bezahlt gemacht…</p>
<p>Pr&uuml;fen Sie unbedingt „billige“ Tricks zum erfolgreichen ausmustern, damit Ihnen unangenehme &Uuml;berraschungen in den n&auml;chsten Jahren erspart bleiben!</p>
<p><strong>Ausmusterung</strong><br />
Wer nicht wehrdienstf&auml;hig ist, wird ausgemustert und kann nicht zum Wehrdienst einberufen werden.</p>
<p>Ist man dienstuntauglich, muss man weder Wehrdienst noch Zivildienst leisten. Die Tauglichkeit richtet sich hier nach den verschiedenen Tauglichkeitsgraden. (siehe weiter unten)</p>
<p>Der Gesetzgeber unterscheidet hierbei zwischen wehrdienstf&auml;hig, vor&uuml;bergehend nicht wehrdienstf&auml;hig und nicht wehrdienstf&auml;hig, was bedeutet, dass man ausgemustert ist.</p>
<p>Im Durchschnitt werden nur rund 10 % aller Wehrpflichtigen ausgemustert. Mit diesem Report werden es 99,9 % sein!</p>
<p><a href="mailto:bestellung@kriegsdienstverweigerung-tipps.de">bestellung@kriegsdienstverweigerung-tipps.de</a><strong> </strong></p>
<p><strong>Tauglichkeit</strong><br />
Wie schon oben bei „Musterung“ beschrieben, werden Sie sich einer &auml;rztlichen Untersuchung unterziehen m&uuml;ssen. Dort wird dann der jeweilige Tauglichkeitsgrad festgestellt. Darunter ist das musterungs&auml;rztliche Begutachtungsergebnis zu verstehen.</p>
<p>Hierbei werden <strong>drei Tauglichkeitsgrade</strong> unterschieden.</p>
<p><strong> &#8211; wehrdienstf&auml;hig</strong><strong><br />
</strong><strong> &#8211; vor&uuml;bergehend nicht wehrdienstf&auml;hig</strong><br />
<strong> &#8211; nicht wehrdienstf&auml;hig</strong></p>
<p>Die Festsetzung des Tauglichkeitsgrades ist Bestandteil des Musterungsbescheides und somit durch Einlegung eines Widerspruches gegen den Musterungsbescheid jederzeit anfechtbar.</p>
<p>In der folgenden Tabelle werden einige Beispiele zur Orientierung gezeigt:<br />
Eine Entscheidung &uuml;ber die genaue Zuordnung der jeweiligen Gesundheitsst&ouml;rungen zu den einzelnen Tauglichkeits- und Verwendungsgraden bedarf einer eingehenden musterungs&auml;rztlichen Untersuchung.</p>
<p><strong>T1 wehrdienstf&auml;hig (voll verwendungsf&auml;hig)</strong><br />
- Keine Gesundheitsst&ouml;rungen<br />
- Keine Verwendungssauschl&uuml;sse<br />
- K&ouml;rpergr&ouml;&szlig;te mindestens 1,78 m, maximal 1,95 m<br />
- Keine Fehlsichtigkeit gr&ouml;&szlig;er als +/- 1 Dpt<br />
- Keine feste vornliegende Zahnspange</p>
<p><strong>T2 (f&uuml;r den Wehrdienst verwendungsf&auml;hig mit Einschr&auml;nkung)</strong><br />
Leichte Gesundheitsst&ouml;rungen.<br />
Beginnenden Wirbels&auml;ulen- und Gelenkver&auml;nderungen<br />
Allergien m&auml;&szlig;iger Auspr&auml;gung<br />
Brille bis zu Werten von +/- 8 Dpt<br />
Problemen mit den Augen<br />
Feste Zahnspange</p>
<p><strong>T3 (verwendungsf&auml;hig mit Einschr&auml;nkung in der Grundausbildung und f&uuml;r bestimmte T&auml;tigkeiten)</strong><br />
Die Bezeichung T3 ist mit &Auml;nderung des Wehrpflichtgesetzes zum 1. Oktober 2004 entfallen. Die Krankheiten, die bis dahin zur Einstufung T3 f&uuml;hrten, wurden in den Katalog des Grades T5 aufgenommen und f&uuml;hren damit zur Ausmusterung.<br />
Personen, die bis zum 1. Oktober 2004 mit T3 gemustert wurden, sind T5. Wer zu diesem Zeitpunkt bereits Wehrdienst oder Zivildienst ableistete, hatte die Wahl, den Dienst bis zum Ende abzuleisten oder konnte sich ausmustern, bzw. entlassen.<br />
F&uuml;r Reservisten oder Reservistinnen gibt es die M&ouml;glichkeit mit der Einstufung T6 weiterhin freiwillig Dienst leisten zu k&ouml;nnen.</p>
<p><strong>T4 (vor&uuml;bergehend nicht wehrdienstf&auml;hig)</strong><br />
Wird bei der Musterung der Grad T4 festgestellt, ist man vor&uuml;bergehend nicht wehrdienstf&auml;hig. Dies kommt vor, wenn die Auswirkung der Gesundheitsst&ouml;rung des Wehrpflichtigen nicht genau zu beurteilen ist und die Besserung voraussichtlich l&auml;nger als 4 Wochen, jedoch h&ouml;chstens 5 Jahre dauern kann.<br />
Beispielsweise wenn der Wehrpflichtige k&uuml;rzlich einen Unfall mit Knochenbr&uuml;chen erlitten hat, bei dem das Ergebnis nach erfolgter Ausheilung abgewartet werden muss oder Wirbelsch&auml;den bei nicht ausgewachsenen M&auml;nnern, wo eine Beurteilung erst nach dem Wachstumsstillstand m&ouml;glich sein sollte.</p>
<p><strong>T5 (nicht wehrdienstf&auml;hig)</strong><br />
Stellt der Arzt bei der Musterung den Grad T5 fest, liegt in der Regel eine schwere Gesundheitsst&ouml;rung vor, welche auch keine Aussicht auf Besserung hat.</p>
<p><em>Beispiele k&ouml;nnen sein:</em><br />
<strong> &#8211; Stoffwechselerkrankungen (Diabetes)</strong><strong><br />
</strong><strong> &#8211; Schwerste Wirbels&auml;ulenverbiegungen</strong><br />
<strong> &#8211; Krebs</strong><br />
<strong> &#8211; Starke Sehbehinderung</strong><br />
<strong> &#8211; Suizidgef&auml;hrdung</strong><br />
<strong> &#8211; Drogenkonsum</strong></p>
<p>Die Anzahl der Gesundheitsst&ouml;rungen ist bei der Musterung nicht ausschlaggebend f&uuml;r die Vergabe des Tauglichkeitsgrades. F&uuml;r jede Gesundheitsst&ouml;rung in jeder Auspr&auml;gung ist einzeln ihre Auswirkung auf die Belastungen des Grundwehrdienstes durch den Gesetzgeber festgelegt worden. Das hei&szlig;t, dass auch bei Vorliegen mehrerer Gesundheitsst&ouml;rungen mit dem gleichen Schweregrad keine Summierung erfolgt, welche die H&ouml;herstufung des Tauglichkeitsgrades bedingt. Vielmehr erfolgt die Einstufung nach der am schwersten bestehenden Gesundheitsst&ouml;rung, beispielsweise bei Krebs.</p>
<p><strong>T6 (wehrdienstf&auml;hig als Reservist/dienstf&auml;hig als Reservistin) </strong><strong><br />
</strong>Mit dem Wegfall der Einstufung T3 nach der &Auml;nderung des Wehrpflichtgesetzes zum 1. Oktober 2004, bei welchem alle Wehrpflichtigen der Reserve mit T3 zu T5 heruntergestuft h&auml;tten m&uuml;ssen, hat man den Tauglichkeitsgrad T6 eingef&uuml;hrt. Hierf&uuml;r ist eine schriftliche Einverst&auml;ndniserkl&auml;rung erforderlich. Wenn diese dem Kreiswehsamt vorliegt, k&ouml;nnen Reservisten freiwillig an Wehr&uuml;bungen und Auslandseins&auml;tzen teilnehmen.</p>
<p><strong>Wehrdienst</strong><br />
Die Dauer des Wehrdienstes betr&auml;gt 9 Monate. Der Wehrdienstleistende wird im Laufe seiner Ausbildung zum kriegerischen Einsatz geschult. Vorrausetzung daf&uuml;r ist das Erreichen des achtzehnten Lebensjahres. Deutschland darf gem&auml;&szlig; dem Grundgesetz nur einen Verteidigungskrieg f&uuml;hren, da Angriffskriege strafrechtlich verboten sind. Der Wehrdienstleistende hat den Wehrbeauftragten als zentrale Anlaufstelle f&uuml;r Fragen und Beschwerden.<br />
Das Aufstellen einer Berufsarmee wird immer wieder diskutiert aber eine Umsetzung ist in naher Zeit noch nicht in Sicht. Das Aufstellen einer Berufsarmee w&uuml;rde auch das Ende des Wehersatzdienstes bedeuten.<br />
Es darf jedoch niemand gegen seinen Willen zum Dienst an der Waffe gezwungen werden. Die Verweigerung des Wehrdienstes wird anerkannt und der Wehrdienstverweigerer muss im Gegensatz dazu einen Ersatzdienst leisten. Dieser Ersatzdienst wird auch als Zivildienst bezeichnet.</p>
<p><strong>Zivildienst</strong><br />
Grunds&auml;tzlich besteht kein Wahlrecht zwischen Wehdienst und Zivildienst. Artikel 4 des Grundgesetzes sieht jedoch vor, dass niemand gegen sein Gewissen zum Dienst an der Waffe gezwungen werden kann. Der so genannte Ersatzdienst verpflichtet den Verweigerer zu einer Ersatzt&auml;tigkeit. Die Anlaufstelle f&uuml;r den Zivildienstleistenden ist das Bundesamt f&uuml;r Zivildienst, Beschweren und Fragen des Verweigerers werden hier gekl&auml;rt. Es wird steig versucht eine gleiche Behandlung zwischen Wehrdienstleistenden und Zivildienstleistenden zu gew&auml;hrleisten. W&auml;hrend bis vor wenigen Jahren der Ersatzdienst noch l&auml;nger dauerte wurde die Dauer der Ausbildung des Zivildienstleistenden der Dauer  des Ersatzdienstleistenden angepasst und derzeit absolvieren beide Gruppen eine Ausbildungsdauer von 9 Monaten. Die damalige Benachteiligung der Zivildienstleistenden wurde mit der Einziehung der Wehrdienstleistenden zu Wehr&uuml;bungen nach Absolvierung des Wehrdienstes begr&uuml;ndet.<br />
Die Besoldung ist bei beiden Gruppen identisch und folgt der Zielsetzung der Gleichbehandlung.</p>
<p><strong>Wehrpflicht</strong><br />
Unter Wehpflicht versteht sich die Pflicht eines m&auml;nnlichen Staatsb&uuml;rgers f&uuml;r sein Land in einer Armee zu dienen.<br />
Es gibt jedoch genaue Anforderungen und auch Ausnahmen f&uuml;r das Absolvieren der Wehrpflicht.<br />
Ausnahmen:<br />
1. der Drittgeborene Sohn einer Familie, falls seine Br&uuml;der den Wehrdienst oder Zivildienst abgeleistet haben<br />
2. M&auml;nner die f&uuml;r ein Kind sorgen<br />
3. Wehrpflichtige die zwei Jahre im Ersatzdienst t&auml;tig waren.<br />
4. M&auml;nner die einen Vorfahren haben , der ein Verfolger des NS Regimes war.</p>
<p><strong>Einberufung</strong><br />
Die Erfassung der Wehrpflichtigen erfolgt Quartalsweise durch das Einwohnermeldeamt. Wehrpflichtig sind alle m&auml;nnlichen Personen mit einem Alter von mindestens 17 Jahren aber h&ouml;chstens 23 Jahren. Die &Uuml;bermittlung der Daten kann daher nur f&uuml;r m&auml;nnliche Personen erfolgen, die in der BRD gemeldet sind. Ein Abmelden des Wohnsitzes h&auml;tte zur Folge, dass das Einwohnermeldeamt die betreffende Person nicht ausfindig machen kann. Die stellt jedoch eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Kreiswehrersatzamt schreibt darauf hin die Wehrpflichtigen an und ladet diese zur Musterung in das n&auml;chstliegende Kreiswehrersatzamt ein.</p>
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